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Neue Pflegeleistungen ab Juli 2025
27.06.2025 09:01

Neue Pflegeleistungen ab Juli 2025

Neue Pflegeleistungen ab Juli 2025

Was ändert sich konkret?

Bisher standen pro Jahr zwei getrennte Budgets zur Verfügung:

  • 1.685 € für Verhinderungspflege

  • 1.854 € für Kurzzeitpflege

Ab Juli 2025 werden diese Beträge zu einem einheitlichen Gesamtbudget von 3.539 € zusammengelegt.
➡️ Dieser Betrag kann nach Wunsch aufgeteilt werden – ganz so, wie es die persönliche Pflegesituation erfordert.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung, wenn pflegende Angehörige kurzfristig ausfallen – z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Terminen.
Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Neu ab Juli 2025:

  • Nutzung bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich (bisher: 6 Wochen)

  • Das hälftige Pflegegeld wird in dieser Zeit weitergezahlt

  • Keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr erforderlich – die Leistung ist sofort nutzbar

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist ein stationärer Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuten Krisen in der häuslichen Pflege. Auch hier sind bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich.

Ihre Vorteile auf einen Blick

✅ Einheitliches Budget: 3.539 € jährlich, flexibel für beide Leistungen nutzbar
Mehr Wochen Verhinderungspflege und durchgängige finanzielle Absicherung
Schnellerer Zugang zu Leistungen – keine Wartezeit bei Verhinderungspflege

Wir beraten Sie gerne!

Sie möchten wissen, wie Sie die neuen Pflegeleistungen optimal nutzen können?
Unser Team der Seniorenresidenz Zur Sandmühle steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Seniorenresidenz Zur Sandmühle, Kahl am Main
06188 – 448 – 0
info@seniorenresidenz-kahl.de

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